Klarheit schaffen
Die Verbraucherzentralen bieten bundesweit an fünf Tagen 25 kostenlose Online-Vorträge an
Die „Fokuswoche Vorsorge“ der Verbraucherzentralen findet in diesem Jahr zum fünften Mal statt. Vom 3. bis zum 7. November 2025 können sich Verbraucher:innen bei insgesamt 25 kostenlosen Online-Vorträgen rund um die Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und digitaler Nachlass informieren. Die Teilnahme ist nach Anmeldung kostenlos. Die Vorträge finden während der gesamten „Fokuswoche Vorsorge“ von Montag bis Freitag jeweils um 15 und 18 Uhr statt. Alle Termine und Anmeldung auf www.verbraucherzentrale.nrw/fokuswoche-vorsorge.
Meist sind schwere Erkrankungen oder Schicksalsschläge der Anlass dafür, sich mit den Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu befassen. Dabei betreffen diese Fragen Menschen in nahezu jedem Alter und jeder Lebenslage. Auch die Frage, was mit den persönlichen Daten und Online-Konten geschehen soll, wird für viele Menschen immer wichtiger.
Während der „Fokuswoche Vorsorge“ besteht die Möglichkeit, sich an verschiedenen Tagen und Uhrzeiten zu informieren. Die etwa einstündigen Vorträge erleichtern den Ein-stieg in das jeweilige Thema und schaffen eine solide Grundlage dafür, die benötigten Vorsorgeverfügungen aufzusetzen – zum Beispiel mit „Selbstbestimmt“ – den Online-Vorsorgedokumenten der Verbraucherzentralen.
Patientenverfügung: Über die Behandlung selbst bestimmen
Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung – jeden kann es treffen. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an die behandelnden Ärzt:innen als auch an Bevollmächtigte und Betreuer:innen. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen selbstständig zu äußern.







