Die Ravensburger AG beteiligt sich als strategischer Investor an der Margarete Steiff GmbH.
Beide Unternehmen zählen zu den führenden Spielwarenherstellern Baden-Württembergs und stehen seit Generationen für Qualität, Verantwortung und eine starke Markenidentität.
Steiff bleibt dabei eigenständig und wird weiterhin am bisherigen Firmensitz in Giengen an der Brenz geführt.
Was hinter der Partnerschaft steckt
Ravensburger-Vorstandschef Clemens Maier beschreibt Steiff als eine der renommiertesten Marken der Spielwarenindustrie, die besonders für Qualität und Emotionalität steht.
Er verweist zugleich auf die Idee des Ravensburger-Gründers Otto Maier, Spielzeug für Hirn, Hand und Herz zu entwickeln, und sieht Steiff vor allem als Marke des Herzens.
Verkäufer ist die Steiff Beteiligungsgesellschaft, die von den Erben der Firmengründerin Margarete Steiff gehalten wird.
Geschäftsführer Frederik Reimann sagt, entscheidend sei gewesen, Steiff in verantwortungsvolle unternehmerische Hände zu geben, die Marke, Werte und Geschichte verstehen und respektieren.
Eigenständigkeit und Standort bleiben zentral
Steiff-Chef Frank Rheinboldt betont, dass der neue Partner Ravensburger den Rahmen schaffe, die Marke langfristig weiterzuentwickeln und internationale Potenziale zu nutzen.
Zugleich bleiben die Eigenständigkeit der Marke Steiff und der Standort Giengen zentrale Voraussetzungen der Vereinbarung.
Die Familie der bisherigen Eigentümer wird weiterhin wesentlich am Unternehmen beteiligt bleiben.
Nach Angaben aus der Vorlage soll die Partnerschaft die Weichen für eine langfristige Perspektive des Traditionsunternehmens stellen.
Zwei Marken mit viel Tradition
Steiff wurde 1880, Ravensburger 1883 gegründet.
Beide Unternehmen verbinden ein klares Bekenntnis zu Qualität, Markenstärke, nachhaltiger Unternehmensführung und internationaler Erfahrung.
Die Verbindung stärkt die Ravensburger Gruppe und eröffnet zugleich auch für Steiff neue Spielräume für mögliche Synergien.
Was jetzt noch offen ist
Der Vollzug der Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen Freigabe.
Die beteiligten Parteien rechnen laut Vorlage damit, dass die erforderliche Genehmigung innerhalb der üblichen Prüfungsfristen erteilt wird.







