Wenn pflegebedürftige Kinder erwachsen werden
© djd/compass private pflegeberatung

Wenn pflegebedürftige Kinder erwachsen werden


Eltern sollten sich rechtzeitig auf das Loslassen vorbereiten

(djd). Pflege ist nicht nur ein Altersthema. Bei immerhin sieben Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland handelt es sich laut Bundesgesundheitsministerium um Kinder und Jugendliche unter 20 Jahren. Das sind mehr als 390.000 junge Menschen, die fast ausschließlich von ihren Eltern zu Hause versorgt werden. Diese geben meist über Jahrzehnte alles, meistern komplexe Krankheitsbilder, begleiten die Übergänge in Kita und Schule, kämpfen mit der Bürokratie und haben nicht selten „nebenbei“ noch einen Job. Dabei gerät oft die Frage, wie es weitergehen soll, wenn das Kind erwachsen wird, aus dem Fokus.

Rechtzeitig die Zukunft planen

Denn mit dem 18. Geburtstag ändern sich nicht nur die rechtlichen Gegebenheiten. Auch pflegebedürftige Jugendliche werden flügge und müssen irgendwann ohne Eltern leben können. „Darüber sollte man unbedingt rechtzeitig sprechen“, betont Tina Land von der Pflegeberatung compass. „Eltern scheuen davor oft zurück, da das Beschäftigen mit der Zukunft des Kindes auch ein Loslassen bedeutet und an die eigene Endlichkeit erinnert. Sehr hilfreich ist es dann, fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen.“ Bei compass erhalten unter der Servicetelefonnummer 0800 101 88 00 alle Anrufenden kostenfreie Beratung, für privat Versicherte wird das gesamte gesetzliche Beratungsspektrum abgedeckt. Zusätzliche Informationen gibt es etwa unter www.pflegeberatung.de. „Nicht zuletzt kann man das Erwachsenwerden auch in Selbsthilfegruppen zum Thema machen und wertvolle Tipps austauschen“, ergänzt die Fachfrau.

Entscheidungen von Wohnen bis Beruf

Wichtig ist beispielsweise, dass die Eltern sich vom Kind bei Eintreten der Volljährigkeit eine Vorsorgevollmacht ausstellen lassen, falls es Entscheidungen nicht alleine treffen kann. „Ist es nicht in der Lage, eine solche Vollmacht zu unterzeichnen, sollte man sich vom Betreuungsgericht als ehrenamtliche Betreuungsperson einsetzen lassen“, so Land. Das bedeutet aber nicht, alles über den Kopf des jungen Menschen zu entscheiden, denn dessen Wünsche stehen immer im Vordergrund. Fragen, die gemeinsam geklärt werden müssen, seien etwa: Wo soll er oder sie später leben, in einer Einrichtung, einer Wohngruppe oder einer eigenen Wohnung mit Unterstützung? Welche Berufstätigkeit wäre möglich und welche Förderprogramme gibt es hierfür? Welche Bezugs- und Ansprechpersonen stehen neben den Eltern zur Verfügung und können diese langfristig ersetzen? Land: „Wer diese Dinge rechtzeitig klärt und ein Netzwerk schafft, kann der Zukunft seines pflegebedürftigen Kindes gelassener entgegensehen.“


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