Rund 44 000 Deutsche erleiden pro Jahr einen Unfall beim Ski- oder Snowboardfahren. Welche Versicherungen wichtig sind und welche Regeln auf der Piste gelten.
Zum perfekten Winterurlaub gehören neben Jagertee und Hüttenzauber vor allem schönes Wetter, eine gute Ausrüstung und unfallfreie Abfahrten. Auf Wetter und Pistenglück haben Skifahrer nur begrenzt Einfluss, doch auf den richtigen Versicherungsschutz und eine sichere Ausrüstung und können sie selbst achten. Denn Wintersport ist auch gefährlich: Jede fünfte Sportverletzung passiert beim Skifahren. Zusätzlich zum Gipsbein gibt es oft noch eine saftige Rechnung. Mit den richtigen Versicherungen können sich Schneefans vor hohen Kosten schützen.
Die Stiftung Warentest hat Auslandsreise-Krankenversicherungen und Private Haftpflichtversicherungen getestet. Ein wichtiger Schutz sind auch gute Skihelme für alle Familienmitglieder.
Versicherungsschutz im Winterurlaub
Beim Skifahren im Ausland ist die Reisekrankenversicherung der wichtigste Schutz. Die hohen Kosten privater Unfallkliniken in Skigebieten sind oft unvollständig von der gesetzlichen Krankenkasse abgedeckt, ein Rücktransport nach Deutschland ist nie mitversichert. Hier springt die Reisekrankenversicherung ein. Sehr gute Jahresverträge sind ab rund 10 Euro Jahresbeitrag erhältlich.
Unfallversicherung. Sogar beim Skiurlaub im Harz oder Allgäu kann viel schiefgehen. Muss man hier in unwegsamem Gelände von Rettungskräften geborgen werden, zahlt die Krankenversicherung nur eingeschränkt, zum Beispiel für Helikoptereinsätze. In der Reisekrankenversicherung sind Bergungskosten manchmal mitversichert, in einer Unfallversicherung fast immer. Mindestens 10 000 Euro sollten für Such-, Rettungs- und Bergungskosten vorgesehen sein, besser 20 000 Euro. Eine private Unfallversicherung zahlt darüber hinaus, wenn aus einer Verletzung eine bleibende Invalidität wird. Das ist zum Glück selten.
Skiverband und Alpenverein. Auch der Deutsche Skiverband oder der Alpenverein bieten Mitgliedern Versicherungsschutz für den Wintersport an. Hier kommt es auf die Details an. Mitglieder sollten genau prüfen, was versichert ist.
Regeln für Skifahrer und Snowboarder
Wer einen Unfall auf der Piste verursacht, muss für Schäden anderer aufkommen – sei es für kaputte Ausrüstung, Verletzungen oder einen Verdienstausfall der Geschädigten. Die private Haftpflichtversicherung sichert diese finanziellen Folgen ab. Für alle Skigebiete Italiens ist sie sogar vorgeschrieben, ansonsten droht ein Bußgeld.
Skifahrende sollten auf der Piste ansonsten unbedingt die Regeln des Internationalen Skiverbandes (FIS) beachten. Sie werden von Richterinnen und Richtern herangezogen, um nach Unfällen die Schuldfrage zu klären.
- Rücksichtnahme. Jeder Ski- und Snowboardfahrer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
- Geschwindigkeit. Jeder Ski- und Snowboardfahrer muss vorausschauend fahren. Er muss Geschwindigkeit und Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee-, Witterungs- und Verkehrsverhältnissen anpassen.
- Fahrspur. Der von hinten kommende Ski- oder Snowboardfahrer muss die Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Sportler nicht gefährdet.
- Überholmanöver. Ski- und Snowboardfahrer dürfen von oben, unten, rechts oder links überholen, aber nur, wenn dem Überholten für seine Bewegungen genügend Raum bleibt.
- Anfahrt. Jeder Ski- und Snowboardfahrer, der nach einem Halt anfahren will, egal ob hangauf- oder hangabwärts, muss sich vergewissern, dass er das ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
- Halt. Jeder Ski- und Snowboardfahrer sollte sich nicht ohne Not an unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufhalten. Wer stürzt, muss eine enge und gefährliche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
- Auf- und Abstieg. Ein Ski- oder Snowboardfahrer, der zu Fuß auf- oder absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
- Zeichen. Jeder Ski- und Snowboardfahrer muss Markierungen und Zeichen beachten.
- Hilfe. Bei Unfällen ist jeder Ski- und Snowboardfahrer zur Hilfeleistung verpflichtet.
- Ausweispflicht. Jeder Ski- und Snowboardfahrer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalls seine Personalien angeben.
Sonnenschutzmittel für den Winter
Sonnenbrand ist auch im Winter möglich. Deshalb brauchen auch Winterurlauber Sonnenschutz. Wer in den Winterurlaub bei frostigen Temperaturen möchte, findet fettreiche Sonnenschutzprodukte im Angebot, die auch vor Kälte schützen sollen. Viele Hautärztinnen und Hautärzte empfehlen derartige Mittel sogar für den Schneespaziergang zu Hause. Doch der Test zeigt: Nicht alle Sonnenschutzmittel fürs Gesicht schützen gleichermaßen gut vor zu viel Sonne.
Tipp: Mehr zum Thema Sonnenschutz finden Sie in unserem Test Sonnencreme und Sonnenspray.
Zahlungsmittel im Skigebiet
Winterurlauber, die mit nur einem Zahlungsmittel in die europäischen Skigebiete reisen, riskieren, plötzlich ohne Geld dazustehen. Besser ist es, immer mindestens zwei Möglichkeiten zu haben und zum Beispiel etwas Bargeld mitnehmen und dazu mindestens eine Karte. Einen Überblick über die besten Reisezahlungsmittel finden Sie bei der Stiftung Warentest.
Tipp: Und was kosten die Skipässe in diesem Jahr? Schauen Sie vorher online nach, damit Sie kein blaues Wunder erleben. Die Preisunterschiede für die Liftnutzung sind zwischen den Skigebieten beträchtlich.
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