Ski und Rodel … autsch!
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Ski und Rodel … autsch!


Rund 44 000 Deutsche erleiden pro Jahr einen Unfall beim Ski- oder Snowboard­fahren. Welche Versicherungen wichtig sind und welche Regeln auf der Piste gelten.

Zum perfekten Winter­urlaub gehören neben Jagertee und Hüttenzauber vor allem schönes Wetter, eine gute Ausrüstung und unfall­freie Abfahrten. Auf Wetter und Pistenglück haben Skifahrer nur begrenzt Einfluss, doch auf den richtigen Versicherungs­schutz und eine sichere Ausrüstung und können sie selbst achten. Denn Winter­sport ist auch gefähr­lich: Jede fünfte Sport­verletzung passiert beim Skifahren. Zusätzlich zum Gips­bein gibt es oft noch eine saftige Rechnung. Mit den richtigen Versicherungen können sich Schnee­fans vor hohen Kosten schützen.

Die Stiftung Warentest hat Auslands­reise-Kranken­versicherungen und Private Haft­pflicht­versicherungen getestet. Ein wichtiger Schutz sind auch gute Skihelme für alle Familien­mitglieder.

Versicherungs­schutz im Winter­urlaub

Beim Skifahren im Ausland ist die Reisekrankenversicherung der wichtigste Schutz. Die hohen Kosten privater Unfall­kliniken in Skigebieten sind oft unvoll­ständig von der gesetzlichen Krankenkasse abge­deckt, ein Rück­trans­port nach Deutsch­land ist nie mitversichert. Hier springt die Reisekrankenversicherung ein. Sehr gute Jahres­verträge sind ab rund 10 Euro Jahres­beitrag erhältlich.

Unfall­versicherung. Sogar beim Skiurlaub im Harz oder Allgäu kann viel schief­gehen. Muss man hier in unweg­samem Gelände von Rettungs­kräften geborgen werden, zahlt die Kranken­versicherung nur einge­schränkt, zum Beispiel für Helikopter­einsätze. In der Reisekranken­versicherung sind Bergungs­kosten manchmal mitver­sichert, in einer Unfallversicherung fast immer. Mindestens 10 000 Euro sollten für Such-, Rettungs- und Bergungs­kosten vorgesehen sein, besser 20 000 Euro. Eine private Unfall­versicherung zahlt darüber hinaus, wenn aus einer Verletzung eine bleibende Invalidität wird. Das ist zum Glück selten.

Skiverband und Alpen­ver­ein. Auch der Deutsche Skiverband oder der Alpen­ver­ein bieten Mitgliedern Versicherungs­schutz für den Winter­sport an. Hier kommt es auf die Details an. Mitglieder sollten genau prüfen, was versichert ist.

Regeln für Skifahrer und Snowboarder

Wer einen ­Unfall auf der Piste verursacht, muss für Schäden anderer aufkommen – sei es für kaputte Ausrüstung, Verletzungen oder einen Verdienst­ausfall der Geschädigten. Die private Haftpflichtversicherung sichert diese finanziellen Folgen ab. Für alle Skigebiete Italiens ist sie sogar vorgeschrieben, ansonsten droht ein Bußgeld.

Skifahrende sollten auf der Piste ansonsten unbe­dingt die Regeln des Interna­tionalen Skiverbandes (FIS) beachten. Sie werden von Richte­rinnen und Richtern heran­gezogen, um nach Unfällen die Schuld­frage zu klären.

  • Rück­sicht­nahme. Jeder Ski- und Snowboard­fahrer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
  • Geschwindig­keit. Jeder Ski- und Snowboard­fahrer muss voraus­schauend fahren. Er muss Geschwindig­keit und Fahr­weise seinem Können und den Gelände-, Schnee-, Witterungs- und Verkehrs­verhält­nissen anpassen.
  • Fahr­spur. Der von hinten kommende Ski- oder Snowboard­fahrer muss die Fahr­spur so wählen, dass er vor ihm fahrende Sportler nicht gefährdet.
  • Über­holmanöver. Ski- und Snowboard­fahrer dürfen von oben, unten, rechts oder links über­holen, aber nur, wenn dem Über­holten für seine Bewegungen genügend Raum bleibt.
  • Anfahrt. Jeder Ski- und Snowboard­fahrer, der nach einem Halt anfahren will, egal ob hang­auf- oder hang­abwärts, muss sich vergewissern, dass er das ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
  • Halt. Jeder Ski- und Snowboard­fahrer sollte sich nicht ohne Not an unüber­sicht­lichen Stellen einer Abfahrt aufhalten. Wer stürzt, muss eine enge und gefähr­liche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
  • Auf- und Abstieg. Ein Ski- oder Snowboard­fahrer, der zu Fuß auf- oder absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
  • Zeichen. Jeder Ski- und Snowboard­fahrer muss Markierungen und Zeichen beachten.
  • Hilfe. Bei Unfällen ist jeder Ski- und Snowboard­fahrer zur Hilfe­leistung verpflichtet.
  • Ausweis­pflicht. Jeder Ski- und Snowboard­fahrer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwort­lich oder nicht, muss im Falle eines Unfalls seine Personalien angeben.

Sonnen­schutz­mittel für den Winter

Sonnenbrand ist auch im Winter möglich. Deshalb brauchen auch Winter­urlauber Sonnen­schutz. Wer in den Winter­urlaub bei frostigen Temperaturen möchte, findet fett­reiche Sonnen­schutz­produkte im Angebot, die auch vor Kälte schützen sollen. Viele Haut­ärztinnen und Haut­ärzte empfehlen derartige Mittel sogar für den Schnee­spaziergang zu Hause. Doch der Test zeigt: Nicht alle Sonnenschutzmittel fürs Gesicht schützen gleichermaßen gut vor zu viel Sonne.

Tipp: Mehr zum Thema Sonnen­schutz finden Sie in unserem Test Sonnencreme und Sonnenspray.

Zahlungs­mittel im Skigebiet

Winter­urlauber, die mit nur einem Zahlungs­mittel in die europäischen Skigebiete reisen, riskieren, plötzlich ohne Geld dazu­stehen. Besser ist es, immer mindestens zwei Möglich­keiten zu haben und zum Beispiel etwas Bargeld mitnehmen und dazu mindestens eine Karte. Einen Über­blick über die besten Reisezahlungsmittel finden Sie bei der Stiftung Warentest.

Tipp: Und was kosten die Skipässe in diesem Jahr? Schauen Sie vorher online nach, damit Sie kein blaues Wunder erleben. Die Preis­unterschiede für die Liftnut­zung sind zwischen den Skigebieten beträcht­lich.


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