Die SozialstiftungNRW setzt mit einem Förderaufruf neue Anreize für bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Die Umsetzung wird schneller und unbürokratischer.
Bereits einzelne bauliche Maßnahmen können Barrieren wirksam abbauen und die Teilhabe vieler Menschen spürbar verbessern. Mit dem Förderaufruf „Inklusion möglich machen – Barrierefreiheit fördern“ schafft die SozialstiftungNRW hierfür neue Anreize: Insgesamt stehen fünf Millionen Euro für investive Einzelmaßnahmen zur Verfügung – also für gezielte bauliche Investitionen, die unabhängig von größeren Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden.
Mit einer Förderquote von bis zu 70 Prozent und einem vereinfachten Antragsverfahren unterstützt die SozialstiftungNRW Träger dabei, Barrierefreiheit schneller und unbürokratischer umzusetzen.
Der Förderaufruf eröffnet Trägern die Möglichkeit, gezielt einzelne bauliche Maßnahmen umzusetzen, die den Zugang zu und die Barrierefreiheit in ihren Einrichtungen verbessern. Gefördert werden sowohl einzelne als auch kombinierte investive Maßnahmen – etwa automatische Türanlagen, Rampen, Aufzüge, Akustikdecken oder taktile Leitsysteme. „Barrierefreiheit beginnt oft mit einer einzelnen Maßnahme, die für viele Menschen einen entscheidenden Unterschied macht. Deshalb unterstützen wir gezielt investive Einzelmaßnahmen, mit denen Barrieren schnell und wirksam beseitigt werden können. So schaffen wir mehr Teilhabe und erleichtern den Zugang zu sozialen Einrichtungen“, erklärt der Stiftungsratsvorsitzende Marco Schmitz.
Der Förderaufruf richtet sich neben den regulär förderfähigen Einrichtungen auch an ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote der Altenhilfe, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Hospize sowie Kindertagesstätten.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Informationsschreiben „Inklusion möglich machen – Barrierefreiheit fördern“.







