Gut versichert in die erste eigene Wohnung – Worauf Studierende, Auszubildende und Wehrdienstleistende achten sollten
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Gut versichert in die erste eigene Wohnung – Worauf Studierende, Auszubildende und Wehrdienstleistende achten sollten


(djd). Wenn die Kinder das heimische Nest für eine Ausbildung, ein Studium oder den Wehrdienst verlassen und in eine eigene Wohnung ziehen, ist das ein großer Schritt in die Selbstständigkeit. Dazu gehört, sich erstmals selbst mit Dingen wie Ummeldung, Strom- und Gasanbietern, Verträgen und Versicherungen auseinanderzusetzen. Bei Letzteren sind vor allem die private Haftpflicht- sowie die Hausratversicherung wichtig.

Meist besteht noch Absicherung über die Eltern

Die private Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die man unabsichtlich anderen zufügt, zum Beispiel im Alltag, etwa wenn man bei Freunden etwas beschädigt, als Fußgänger oder Radfahrer im Straßenverkehr oder wenn man den Waschmaschinenschlauch nicht ordentlich angeschlossen hat und es beim Nachbarn von der Decke tropft. Üblicherweise sind Studierende und Auszubildende auch in der eigenen Wohnung noch über die Familienhaftpflicht der Eltern geschützt, wenn die Ausbildung unmittelbar nach der Schule startet. Es ist aber sinnvoll, sich bei der Versicherung über die genauen Bedingungen zu erkundigen und den Umzug zu melden. Das gilt ebenso für die Hausratversicherung, die das bewegliche Hab und Gut zum Beispiel bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Diebstahl oder Vandalismus ersetzt. Auch hier greift meist noch die Versicherung der Eltern. So besteht etwa bei der DEVK Versicherungsschutz über die elterliche Hausratversicherung während Ausbildung, Studium und Wehrdienst bis zum Abschluss – ob in einer WG, einer Wohnung oder einem Zimmer im Studentenwohnheim. Die abgesicherte Summe beträgt je nach Police 20 bis 40 Prozent der gesamten Versicherungssumme. Da Hausrat zum Neuwert versichert wird, sollte man die Sachen des Kindes einmal durchgehen und die Kosten der Neuanschaffung abschätzen. So lässt sich prüfen, ob die Versicherungssumme der Eltern ausreicht. Oft kann außerdem der Einschluss einer Fahrraddiebstahlversicherung sinnvoll sein – insbesondere bei hochwertigen Fahrrädern.

Wann Kinder sich selbst versichern müssen

Zieht das Kind nicht für ein Studium oder eine Ausbildung, sondern aus anderen Gründen aus, müssen gegebenenfalls eigene Verträge abgeschlossen werden. Selbst versichern muss sich auch, wer während der Ausbildung heiratet oder eine Lebenspartnerschaft schließt und wer nach dem Abschluss in das Berufsleben eintritt – Tipps dazu und eine Broschüre für junge Menschen gibt es unter www.devk.de. Generell sollte zu Beginn jedes neuen Lebensabschnitts der Versicherungsstatus überprüft werden, damit keine Lücken bei wichtigem Schutz entstehen.


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