Im Praxistest: Banken ignorieren Pflicht zum Empfänger-Check
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Im Praxistest: Banken ignorieren Pflicht zum Empfänger-Check


Seit Oktober 2025 müssen Banken auch bei Überweisungsformularen prüfen, ob Name und Kontonummer des Empfängers übereinstimmen. Der Praxistest der Stiftung Warentest zeigt: In keiner der getesteten Bankfilialen fand die Überprüfung statt. Worauf Kundinnen und Kunden jetzt achten sollten.

Für Banken in Euro-Ländern gelten seit Oktober 2025 strengere Vorschriften. Sie sollen verpflichtend prüfen, ob der auf Überweisungen angegebene Name des Empfängerkontos zur Iban passt. Diese Kontrolle soll Fehlüberweisungen und Betrug verhindern. „Für Kundinnen und Kunden bedeutet diese Regelung insgesamt mehr Eigenverantwortung“, sagt Kerstin Backofen, Finanzexpertin der Stiftung Warentest. „Weist die Bank darauf hin, dass beispielsweise Empfängername und Iban nicht zusammenpassen und geben Kunden die Überweisung trotzdem frei, tragen sie das Risiko.“

Praxistest zeigt: Sechs Banken, null Kontrolle

Doch findet diese neue Fehlerwarnung beim Filialbesuch vor Ort tatsächlich statt? Testpersonen der Stiftung Warentest besuchten Filialen von 6 Banken – BBBank, Berliner Sparkasse, Commerzbank, Deutsche Bank, Postbank und Santander. Hier gaben sie am Schalter Überweisungsscheine ab, auf denen Empfängername und Iban nicht zueinander passten. Empfängername und Iban waren keine Erfindungen, sondern echt – nur in der Kombination nicht korrekt. Das ernüchternde Ergebnis: Kein Mitarbeiter führte den geforderten Empfängercheck durch. Somit kommt das Geld auf dem Konto an, das zur eingetragenen Iban gehört, aber nicht zum Empfängernamen. Ein zu vernachlässigendes Problem, wenn ohnehin Online-Banking meist Standard ist? Nicht ganz. Allein 275 Millionen Papierüberweisungen wurden laut Bundesbank im ersten Halbjahr 2025 ausgeführt.

Frühere Betrugsmasche: Geld gezielt auf anderes Konto umleiten

Eine beliebte Betrugsmasche vor der Neuregelung zur verpflichtenden Überprüfung war: Kriminelle verwendeten echte Rechnungen und änderten gezielt die Kontonummer. So hätte das Geld beispielsweise für Baumschnitt oder Waschmaschinenreparatur leicht auf einem falschen Konto landen können. Das soll der neue Abgleich erschweren, da nun eher auffällt, dass Name und Iban nicht zusammenpassen. Zumindest im Fall der Papierüberweisungen innerhalb dieses Praxistests ging diese Rechnung allerdings nicht auf.

Wichtig: Die gesetzliche Prüfpflicht gilt für Papierüberweisungen, die während der Öffnungszeiten in der Filiale abgegeben werden. Bei Überweisungen, die in den Briefkästen der Banken landen, schreibt das Gesetz keine Überprüfung der Empfänger vor.

Der vollständige Test, inklusive der unterschiedlichen Reaktionen der Angestellten bei der Abgabe der Überweisungen vor Ort, erscheint in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Stiftung Warentest Finanzen und online unter www.test.de/empfaengerueberpruefung.


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