Landesregierung setzt Unterstützung der lokalen Tafeln mit 1,4 Millionen Euro fort
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Landesregierung setzt Unterstützung der lokalen Tafeln mit 1,4 Millionen Euro fort


Auch im Jahr 2026 stärkt die Landesregierung die Arbeit der rund 173 lokalen Tafeln in Nordrhein-Westfalen mit einer Förderung in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro. Die Mittel sollen die Tafeln dabei unterstützen, ihre wichtige Arbeit für Menschen in schwierigen Lebenslagen fortzuführen und ihre Angebote vor Ort aufrechtzuerhalten. Die Tafeln sind in vielen Städten inzwischen mehr als reine Orte der Lebensmittelverteilung. Zunehmend bieten sie auch Freizeitangebote wie ein gemeinsames Frühstück oder Ferienangebote für Kinder an oder haben offene Sprechstunden und leisten so einen wichtigen Beitrag zur sozialen Teilhabe.

„Mit ihren niedrigschwelligen Angeboten unterstützen die Tafeln Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, und sorgen dafür, dass genießbare Lebensmittel nicht vernichtet, sondern sinnvoll weitergegeben werden. Darüber hinaus sind die Tafeln für viele Menschen deutlich mehr als reine Ausgabestellen für Lebensmittel. Sie sind Orte der Begegnung und des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Möglich ist das vor allem durch den vorbildlichen Einsatz von vielen Ehrenamtlichen. Dieses wichtige Engagement unterstützen wir als Landesregierung weiterhin mit Entschlossenheit. Die Tafeln müssen ihre Arbeit auch in Zukunft verlässlich fortsetzen können“, erklärt Sozialminister Karl-Josef Laumann.

Die Tafeln in Deutschland und Nordrhein-Westfalen stehen vor wachsenden Herausforderungen. Die Nachfrage nach ihren Angeboten bleibt hoch, während Lebensmittelspenden zurückgehen und steigende Betriebskosten ihre Arbeit erschweren. Darüber hinaus wird es für viele Tafeln zunehmend schwer, neue Ehrenamtliche für ihre wichtige Arbeit zu gewinnen.

Mit der erneuten Förderung will die Landesregierung auch 2026 dazu beitragen, dass die Tafeln handlungsfähig bleiben können. Die Tafeln vor Ort können die Mittel entsprechend dem jeweiligen Bedarf beispielsweise für die Finanzierung gestiegener Betriebsausgaben wie Miet- und Energiekosten oder etwa für Reparatur- und Betriebskosten von Fahrzeugen einsetzen. Angesichts der hohen Temperaturen kommt in diesem Sommer einer funktionierenden Kühl- und Lagerinfrastruktur besondere Bedeutung zu. Daher können die Fördermittel auch für die Anschaffung von energieeffizienten Kühlgeräten oder weiterer notwendiger Ausstattung zum Transport und zur Lagerung hitzeempfindlicher Lebensmittel genutzt werden.

Die Höhe der Förderung orientiert sich wie bereits in den Vorjahren an der Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Mindestsicherungsleistungen am jeweiligen Standort. Die Verteilung der Mittel erfolgt erneut in einem unbürokratischen Verfahren über den Landesverband „Tafel Nordrhein-Westfalen e.V.“.


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