LNG-Terminal vor Rügen: Deutsche Umwelthilfe sieht ordnungsgemäßes Genehmigungsverfahren und Öffentlichkeitsbeteiligung in Gefahr
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LNG-Terminal vor Rügen: Deutsche Umwelthilfe sieht ordnungsgemäßes Genehmigungsverfahren und Öffentlichkeitsbeteiligung in Gefahr


(ots)

  • Verhandlung vor Bundesverwaltungsgericht am 3. Dezember: Deutsche Regas klagt gegen behördliches Verfahren zur Änderung der Genehmigung
  • Die Betreiberfirma möchte so offenbar einen Weiterbetrieb des LNG-Terminal Rügen ohne Landstromversorgung und Öffentlichkeitsbeteiligung durchsetzen
  • DUH warnt: Weiterbetrieb des LNG-Terminals ohne ursprünglich angekündigte Landstromversorgung würde zu Lasten von Umwelt, Anwohnenden und Vertrauen in staatliche Institutionen gehen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert den Versuch der Deutschen Regas, das aktuelle Änderungsgenehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung für den Weiterbetrieb des LNG-Terminals Mukran auf Rügen zu umgehen. Im laufenden Änderungsgenehmigungsverfahren ist von der Deutschen Regas ein Weiterbetrieb des Terminals bis Ende 2043 ohne Landstromversorgung beantragt worden. Ohne Landstromversorgung ist nach Auffassung der DUH nicht auszuschließen, dass es zu noch höheren Luftschadstoff- und Lärmemissionen durch das Terminal und damit zu einer noch größeren Belastung der Insel Rügen kommt.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Öffentlichkeit und insbesondere die Bewohnerinnen und Bewohner Rügens haben ein Recht darauf, bei wesentlichen Änderungen im Betrieb des LNG-Terminals Mukran gehört zu werden. Um eine solche wesentliche Änderung handelt es sich hier nach unserer Auffassung. Das Immissionsschutzrecht fordert in solchen Fällen ein umfassendes Änderungsverfahren, in dem transparent und mit Öffentlichkeitsbeteiligung die Auswirkungen der beabsichtigten Änderung auf Mensch und Umwelt dargestellt und geprüft werden. Wir fordern die Deutsche Regas auf, ihre Klage gegen die zuständige Behörde zurückzunehmen und einen transparenten Verfahrensablauf zu gewährleisten.“

Nachdem das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) in Mecklenburg-Vorpommern ein Änderungsgenehmigungsverfahren für den Betrieb des LNG-Terminals ohne Landstromversorgung in die Wege geleitet hatte, hat die Deutsche Regas hiergegen Klage eingereicht. Diese wird am 3. Dezember vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt.

Bereits in der Vergangenheit ist die Deutsche Regas mehrfach juristisch gegen das StALU vorgegangen. So klagte das Unternehmen gegen die Auffassung der Behörde, dass die Weiterverschiffung von LNG („Reload“) aus Mukran ins Ausland nicht genehmigt sei. Außerdem reichte die Deutsche Regas eine Untätigkeitsklage gegen die Genehmigungsbehörde ein, insbesondere gegen einzelne Nebenbestimmungen aus der ursprünglichen Genehmigung sowie auf eine schnellere Ablehnung eines Widerspruchs der DUH.

Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie & Klimaschutz bei der DUH erklärt: „Die Vorgehensweise der Deutschen Regas zeigt ein alarmierendes Muster: Statt Bedenken der Öffentlichkeit ernst zu nehmen und Umweltauswirkungen ihres LNG-Terminals transparent zu minimieren, versucht das Unternehmen anscheinend, unbequeme Regeln mit juristischem und finanziellem Druck zu umgehen. Damit wird auch das Vertrauen in rechtsstaatliche Verfahren beschädigt. Dies kann alles nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Terminal auf Rügen eine fatale Fehlentscheidung war, die dringend korrigiert werden muss.“


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