Pflegereform: Höhere Hürden und mehr Einschnitte – das sollten Betroffene jetzt tun
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Pflegereform: Höhere Hürden und mehr Einschnitte – das sollten Betroffene jetzt tun


Das Pflegeneuordnungsgesetz ist vom Bundeskabinett beschlossen. Es tritt im Januar 2027 in Kraft. Wer noch von den bisherigen Regelungen profitieren möchte, sollte jetzt aktiv werden. Die Stiftung Warentest verrät, was die Änderungen für Pflegebedürftige und Angehörige bedeuten – und worauf es beim Beantragen des Pflegegrades ankommt.

Die Details des neuen Gesetzes sind bekannt: Die Anforderungen für die Pflegegrade 1 bis 3 steigen, der Entlastungsbetrag in Pflegegrad 1 fällt künftig weg und die bisherige Verhinderungspflege wird komplett neu zugeschnitten. Darauf sollten Menschen, die absehbar Pflege benötigen oder eine Pflegegraderhöhung brauchen, ab sofort reagieren. „Wer überlegt, einen Erstantrag oder einen Erhöhungsantrag zu stellen, sollte das vor Jahresende tun“, sagt Barbara Bückmann, Expertin bei Stiftung Warentest Finanzen. „Denn für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 eingereicht werden, gelten die bisherigen, oft günstigeren Kriterien.“

Nach aktuellem Reformentwurf brauchen Antragstellende ab 2027 mehr Punkte, um Pflegegrad 1 bis 3 zu erhalten – für Pflegegrad 1 künftig 15 statt 12,5 Punkte, für Pflegegrad 2 mindestens 30 statt 27 Punkte, für Pflegegrad 3 nun 50 statt 47,5 Punkte. Die Punkte werden aufgrund einer Begutachtung ermittelt und bewerten die Einschränkung der Selbstständigkeit im Alltag und die Fähigkeiten eines Menschen.

Erschwerte privat organisierte Betreuung
Auch bei der Verhinderungspflege drängt die Zeit: Ab Pflegegrad 2 können damit bisher Ersatzbetreuer, Freunde, Familie oder ein Pflegedienst bezahlt werden, wenn der oder die pflegende Angehörige verhindert ist. Dafür gibt es derzeit noch zusammen mit Mitteln für die Kurzzeitpflege einen Jahresetat von 3.539 Euro. Nicht abgerufene Mittel verfallen zum Jahreswechsel, weil das Budget in bisheriger Form wegfällt und in vier neu zugeschnittene Töpfe aufgeteilt wird. Betroffen sind vor allem Familien, die Verhinderungspflege bislang privat über Verwandte oder Bekannte organisiert haben, statt professionelle Dienste zu beauftragen.

„Wer noch Budget für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege übrighat, sollte es bis Ende des Jahres nutzen – ansonsten könnten Mittel ungenutzt verfallen“, weiß Bückmann. Wer bereits einen Pflegegrad hat und eine Höherstufung auf Grad 2 oder 3 benötigt, sollte diese ebenfalls noch 2026 beantragen, da sonst die neuen, höheren Schwellenwerte greifen.

Das benötigen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen für den Antrag

  • Antrag an die Pflegekasse oder Pflegeversicherung
  • Arztberichte
  • Medikationsliste
  • Notizen über den Tagesablauf

So gelingt der Pflegegrad-Antrag:

  1. Formlosen Antrag stellen. Bei der gesetzlichen Pflegekasse oder privaten Pflegeversicherung reicht ein formloser Antrag – online, per Post oder Telefon.
  2. Gutachtertermin vereinbaren. Bei gesetzlich Versicherten meldet sich der Medizinische Dienst (MD), bei privat Versicherten Medicproof. Auch ein Termin per Videocall ist teils möglich.
  3. Unterlagen zusammenstellen. Arztberichte, Medikationsplan und eine Liste nötiger Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl, Hörgerät) sammeln. Zusätzlich hilfreich: Notizen zum Tagesablauf – welche Hilfeleistungen waren bereits nötig, welche sollten dazukommen?
  4. Auf den Termin vorbereiten. Einschränkungen offen benennen – Betroffene neigen dazu, die eigene Situation zu beschönigen; Demenzkranken fehlt oft die Einsicht in den Verlust ihrer Alltagskompetenzen.
  5. Beim Gutachtertermin dabei sein. Eine Vertrauensperson sollte anwesend sein und bei Bedarf Antworten ergänzen. Das Gespräch dauert rund eine Stunde.
  6. Bei Ablehnung Widerspruch einlegen. Nach Ablehnung des Antrages bleibt ein Monat Zeit für einen begründeten Widerspruch. Fast ein Drittel der Widersprüche ist erfolgreich.

Welche Aspekte der geplanten Pflegereform noch wichtig sind und alle Details zum Pflegegradantrag gibt es in der November-Ausgabe der Zeitschrift Stiftung Warentest Finanzen und bereits online unter test.de/pflegereform und test.de/pflegegradantrag.


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