Siebenfacher Ausweisbetrug im Kreis Steinfurt Zoll entdeckt sieben Arbeitnehmer mit fremden Papieren
© 4.500 Euro stellte der Zoll bei einer Wohnungsdurchsuchung sicher, nachdem die Bewohner versucht hatten, sich mit falschen Ausweisen zu identifizieren.

Siebenfacher Ausweisbetrug im Kreis Steinfurt Zoll entdeckt sieben Arbeitnehmer mit fremden Papieren


Gleich sieben Arbeitnehmer ohne Aufenthaltserlaubnis, dafür aber mit fremden Ausweisdokumenten, hat der Zoll bei einer Prüfung im Münsterland angetroffen. Gegen alle sieben wurden Strafverfahren eingeleitet, umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen schlossen sich an.

Die Prüfung fand zeitgleich in zwei Unternehmen der Logistik- sowie der Lebensmittelbranche im Kreis Steinfurt statt. Dabei versuchten sieben der dort angetroffenen Arbeitnehmer, sich gegenüber dem Zoll mit einem fremden Pass zu identifizieren.

„Die Kolleginnen und Kollegen vor Ort erkannten jedoch schnell, dass die Personen vor ihnen nicht zu den vorgelegten Dokumenten passen“, schildert Verena John, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Münster, den Fall. „Die Ausweise gehörten zu Menschen, denen sowohl der Aufenthalt als auch eine Erwerbstätigkeit in Deutschland gestattet ist. Die angetroffenen Arbeitnehmer hielten sich dagegen illegal im Land auf.“

Nach Einleitung von Strafverfahren brachte der Zoll alle sieben Männer zum zuständigen Ausländeramt. Ein Mann landete direkt in Abschiebehaft, ein weiterer beantragte Asyl. Die übrigen fünf Männer müssen schnellstmöglich das Land verlassen.

Im Anschluss an die Prüfung durchsuchte der Zoll die Unterkünfte der Männer. Dabei wurden nicht nur die echten Ausweisdokumente der Arbeitnehmer, sondern auch eine größere Menge Bargeld gefunden. Das Bargeld wurde als sogenannte Sicherheitsleistung eingezogen, das bedeutet, dass es zur Zahlung einer sich aus dem Strafverfahren ergebenden Geldstrafe eingesetzt werden kann.

„Leider haben wir in den vergangenen Jahren mehrfach erlebt, dass sich Menschen Ausweisdokumente leihen, um einer Erwerbstätigkeit in Deutschland nachgehen zu können“, erklärt John. „Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten bei der Einstellung deshalb ganz genau hinschauen und sich im Zweifel bei uns melden.“

In den kommenden Wochen wird der Zoll weitere Ermittlungen durchführen.


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