Minister Laumann: Wollen mit gutem Beispiel vorangehen und gute Löhne sichern / Ministerin Neubaur: Wer gute Löhne zahlt, sichert Fachkräfte, stärkt Kaufkraft vor Ort und sorgt für nachhaltigen Wettbewerb
Aufträge des Landes sollen künftig nur an Auftragnehmer vergeben werden, die sich verpflichten, mindestens die in den jeweiligen Branchentarifverträgen festgelegten Entgelte zu zahlen. Die Regelung gilt für Betriebe (inklusive Nach- und Verleihunternehmen) aus Branchen, in denen viele öffentliche Aufträge vergeben werden und in denen untertarifliche Bezahlung den Wettbewerb verzerrt. Um Unternehmen nicht unnötig zu belasten, ist das Gesetz bewusst bürokratiearm gehalten. Die Landesregierung hat den entsprechenden Gesetzentwurf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales und des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz zur Tarifentgeltsicherung bei öffentlichen Vergaben am Dienstag, 21. April 2026, beschlossen.
„Bei öffentlichen Vergaben gilt aus guten Gründen der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit. Schließlich handelt es sich hierbei um Steuergelder. Die Kehrseite der Medaille ist allerdings: Untertariflich zahlende Unternehmen verzerren den Wettbewerb und tariflich entlohnende Betriebe haben es so schwer, erfolgreich mitzubieten. Die Landesregierung will sich dem mit dem Tarifentgeltsicherungsgesetz klar entgegenstellen. Gerade die Betriebe hier bei uns in Nordrhein-Westfalen profitieren, wenn wir den Unterbietungswettbewerb auf Kosten des Lohns unterbinden. Gleichzeitig wollen wir sicherstellen, dass Beschäftigte im Rahmen öffentlicher Aufträge des Landes angemessen entlohnt werden und Wettbewerb nicht auf ihren Schultern ausgetragen wird. Genauso klar ist für uns aber auch: Unternehmen dürfen nicht unnötig belastet werden. Von Anfang an haben wir uns deshalb eine bürokratiearme und digitale Umsetzung auf die Fahne geschrieben“, erklärt Arbeitsminister Karl-Josef Laumann.
Mit dem Gesetzentwurf will die Landesregierung auch ihrer Vorbildfunktion gerecht werden und Tarifbindung stärken: „Tarifverträge sind ganz klar Teil der DNA der sozialen Marktwirtschaft. Der faire Lohn ist der Tariflohn. Als Land wollen wir hier mit gutem Beispiel vorangehen und gute Löhne sichern“, so Laumann weiter.
Stellvertretende Ministerpräsidentin und Wirtschaftsministerin Mona Neubaur: „Wenn ein öffentlicher Auftrag vergeben wird – etwa für den Bau einer Schule – soll nicht der billigste Anbieter gewinnen, sondern ein Unternehmen, das seine Beschäftigten fair nach Tarif bezahlt. Deshalb wollen wir als Landesregierung die Bindung an Tarifentgelte bei größeren öffentlichen Aufträgen zur Voraussetzung machen – bürokratiearm und pragmatisch. Als Wirtschaftsministerin sehe ich darin keinen Nachteil für die Wirtschaft, sondern einen klaren Vorteil: Wer gute Löhne zahlt, sichert Fachkräfte, stärkt die Kaufkraft vor Ort und sorgt für nachhaltigen Wettbewerb. Genau das leistet das Tarifentgeltsicherungsgesetz.“








