Wie viel Raum bleibt Drohnenpiloten in deutschen Großstädten? Wo müssen sie mit besonderen Vorgaben rechnen? Eine neue Studie von Kopter-Profi zeigt, welche Anteile der Stadtflächen von geografischen Gebieten nach § 21h Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) erfasst werden. In diesen Gebieten gelten für Drohnenflüge besondere Regeln und Voraussetzungen. Im Folgenden werden die geografischen Gebiete vereinfachend als Geo-Zonen bezeichnet.
Für die Untersuchung hat Kopter-Profi die offiziellen Geodaten der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt (DIPUL) mit den Verwaltungsgrenzen der 20 größten deutschen Städte verschnitten.
Das Ergebnis: In 19 der 20 Städte liegen mehr als 50 Prozent der Stadtfläche innerhalb mindestens einer berücksichtigten Geo-Zone. In 15 Städten sind es mehr als 60 Prozent, in neun sogar über 70 Prozent.
Den höchsten Wert erreicht Bremen: 82,73 Prozent des Stadtgebiets werden von mindestens einer Geo-Zone erfasst. Es folgen Düsseldorf mit 78,89 Prozent und Nürnberg mit 78,86 Prozent. Den niedrigsten Wert unter den untersuchten Städten weist Münster mit 46,66 Prozent auf.
Besonders deutlich zeigt die Analyse den Einfluss von Wohngrundstücken. Werden diese nicht berücksichtigt, beträgt der ungewichtete Mittelwert der 20 untersuchten Städte 48,80 Prozent. Unter Einbeziehung der Wohngrundstücke liegen 66,89 Prozent des Stadtgebiets in Geo-Zonen.
Am stärksten verändert sich das Ergebnis in Bochum: Hier steigt der Anteil der von Geo-Zonen erfassten Stadtfläche durch die Berücksichtigung von Wohngrundstücken von 32,88 auf 61,71 Prozent, ein Plus von 28,83 Prozentpunkten. In Essen beträgt der Unterschied 27,58 Prozentpunkte.
Auch im Vergleich mit Deutschland insgesamt fallen die Großstädte deutlich auf: Bundesweit ermittelt Kopter-Profi einen Geo-Zonen-Anteil von 29,87 Prozent ohne Wohngrundstücke. Werden Wohngrundstücke berücksichtigt, sind es 35,16 Prozent der Fläche Deutschlands, die von Geo-Zonen erfasst werden.
Wichtig ist dabei: Ein hoher Geo-Zonen-Anteil bedeutet nicht automatisch ein Flugverbot. Abhängig von der jeweiligen Art des geografischen Gebiets können unterschiedliche Vorgaben gelten: beispielsweise einzuhaltende Abstände, Höhenbeschränkungen oder erforderliche Zustimmungen. Ob ein konkreter Drohnenflug zulässig ist, muss daher für den jeweiligen Standort und Flug individuell geprüft werden.
Kopter-Profi sieht die Ergebnisse in zweifacher Hinsicht als relevant: Sowohl gewerbliche als auch private Drohnenpiloten müssen insbesondere im urbanen Raum geografische Gebiete konsequent in ihre Flugvorbereitung einbeziehen. Zugleich plädiert das Unternehmen dafür, dass der Gesetzgeber Umfang und Ausgestaltung der in § 21h LuftVO festgelegten geografischen Gebiete anhand transparenter und risikobasierter Kriterien erneut evaluiert.
Die vollständige Kopter-Profi Geo-Zonen-Datenanalyse 2026 enthält die Ergebnisse aller 20 untersuchten Großstädte sowie Tabellen, Grafiken und eine ausführliche Beschreibung der Methodik.








