Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Krefeld hat am 26. September 2026 mit insgesamt 50 Bediensteten der Standorte Krefeld und Mönchengladbach gezielt Barbershops und Nagelstudios kontrolliert. Unterstützt wurde der Zoll dabei von Bediensteten der Ausländerbehörden, des Ordnungs- und Gesundheitsamtes, der Landesfinanzverwaltung NRW, der Landespolizei NRW und der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV).
An der Schwerpunktaktion waren bundesweit ca. 2.200 Zöllnerinnen und Zöllner beteiligt.
Insgesamt wurden im Bezirk des Hauptzollamts Krefeld 107 Beschäftigte von 33 Betrieben (24 Barbershops, 8 Nagelstudios, 1 Kosmetikbetrieb) überprüft. Vor Ort wurden 2 Ordnungswidrigkeitenverfahren und ein Strafverfahren eingeleitet.
Die Zöllnerinnen und Zöllner kontrollierten insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den Missbrauch von Sozialleistungen, die Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.
In einem Krefelder Nagelstudio wies sich ein Arbeitnehmer mit einem Ausweisdokument einer dritten Person aus.
Bei einer Kontrolle versuchte sich ein Arbeitnehmer durch Flucht der Maßnahme zu entziehen. Die Person konnte im Nachgang gestellt werden.
In einem weiteren Fall wurde ein offener Haftbefehl festgestellt. Die Person wurde an die Polizei übergeben.
In einem Nagelstudio in Nettetal wurden gleich fünf Arbeitnehmer angetroffen. Gegen vier dieser Personen bestand der Verdacht des illegalen Aufenthaltes. Weiter ergaben sich hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte darauf, dass der Arbeitgeber Beiträge an die Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß abgeführt hat. Hier wurde noch vor Ort ein Strafverfahren eingeleitet und nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft und dem Ermittlungsrichter ein mündlicher Durchsuchungsbeschluss erlassen. Bei der anschließenden Durchsuchung wurde neben Geschäftsunterlagen und einem Mobiltelefon auch ca. 12.000 Euro Bargeld sichergestellt.
Die weitere Bilanz der Maßnahme:
- In 26 Fällen wurden die erforderlichen Ausweispapiere nicht
mitgeführt
- In 10 Fällen fehlender schriftlicher Hinweis auf die
Ausweismitführungspflicht durch den Arbeitgeber
- In 24 Fällen Verdacht auf fehlende/ verspätete Sofortmeldung zur
Sozialversicherung
- In 19 Fällen liegen Anhaltspunkte vor, dass Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nicht ordnungsgemäß zur
Sozialversicherung gemeldet und somit umgangssprachlich
"schwarz" beschäftigt wurden
- In 3 Fällen Verdacht auf Leistungsbetrug
- In 12 Fällen Verdacht auf Stundenaufzeichnungspflichtverletzung
- In 7 Fällen Verdacht auf Mindestlohnunterschreitung
- In 7 Fällen Verdacht des illegalen Aufenthalts i.V.m. Arbeiten
ohne Arbeitserlaubnis
- In einem Fall Verdacht auf Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis
- In einem Fall Verdacht des Missbrauchs von Ausweispapieren
- In 8 Fällen Verdacht der Beschäftigung von Ausländern ohne
Arbeitserlaubnis
- In einem Fall Verdacht auf Einschleusen von Ausländern i.V.m.
Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis
Die Auswertungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern an.
Zusatzinformation:
Die FKS führt regelmäßig Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.







