Es muss sich etwas ändern — die Versorgungslücke in der psychischen Primärprävention schließen
© Sandra Neumayr-Sopp VpsyB e.V

Es muss sich etwas ändern — die Versorgungslücke in der psychischen Primärprävention schließen


Der Verband psychologischer Berater e. V. (VpsyB) war über viele Jahre kein politischer Verband im engeren Sinne. Die Arbeit konzentrierte sich auf die Sicherung von Qualität, die Entwicklung von Berufsstandards, die Unterstützung der Mitglieder und die Gestaltung der Aus- und Weiterbildung. In den vergangenen Monaten hat sich dieser Schwerpunkt erweitert. Mit der Verabschiedung von sechs Positionspapieren, der Auflage einer empirischen Studie zum Berufsfeld (PsyBer-Survey) und der Einrichtung eines Wissenschaftlichen Beirats hat der Verband eine systematische politische Initiative aufgenommen. Die nachstehende Stellungnahme der Präsidentin erläutert die Beweggründe dieser Neuausrichtung im Namen der drei Gremien des Verbandes.

Eine gesellschaftliche, nicht nur berufspolitische Frage

Der Vorstand, das erweiterte Präsidium und die Ethikkommission des VpsyB sind in den vergangenen Monaten zu der gemeinsamen Einschätzung gelangt, dass rein fachliche Verbandsarbeit den Anforderungen der gegenwärtigen Versorgungslage nicht mehr gerecht wird. Die Versorgungssituation im Bereich der psychischen Gesundheit, die strukturelle Versorgungslücke in der Primärprävention, der weitgehend ungeregelte Markt der Beratungsangebote und die Unsichtbarkeit einer ganzen Berufsgruppe in der amtlichen Statistik und in der versorgungswissenschaftlichen Literatur sind keine reinen Verbandsthemen. Sie sind gesellschaftliche Fragen, zu denen ein wissenschaftlich fundierter Berufsverband eine fachliche Position einzunehmen hat. Für die Menschen, die in Lebenskrisen, in Übergangsphasen und in subklinischen Belastungssituationen Hilfe suchen, muss sich etwas ändern.

Psychische Erkrankungen entstehen nicht monokausal — die wissenschaftliche Befundlage

Die Annahme, psychische Erkrankungen ließen sich auf eine einzelne Ursache zurückführen, ist in der Versorgungs- und Präventionsforschung seit Jahrzehnten widerlegt. Maßgeblich ist die diathese-stress-theoretische Tradition (Zubin & Spring, 1977) sowie deren Weiterentwicklung im bio-psycho-sozialen Modell (Engel, 1977), die psychische Erkrankungen als Ergebnis eines dynamischen Zusammenspiels biologischer Vulnerabilitäten, psychischer Verarbeitungsprozesse und sozialer Stressoren beschreiben. Aktuelle epidemiologische Befunde stützen diese multikausale Perspektive empirisch: Die WHO World Mental Health Surveys (Kessler et al., 2010) belegen über zahlreiche Länder hinweg eine konsistente Akkumulation von Risikofaktoren — Beziehungs- und Familienkonflikte, Lebensübergänge, Pflegeverantwortung, Erschöpfung am Arbeitsplatz, soziale Isolation, finanzielle Sorgen und ungelöste biografische Themen wirken in der Regel nicht einzeln, sondern in ihrem Zusammenspiel. Für den deutschsprachigen Raum dokumentieren die Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland (DEGS, Robert Koch-Institut, laufend) und die Stressreport-Reihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA, laufend) entsprechende Belastungsmuster.

Die Public-Health-Forschung hat in den vergangenen Jahren einzelne Risikofaktoren als eigenständige Determinanten psychischer und körperlicher Gesundheit identifiziert. Einsamkeit ist nach der Metaanalyse von Holt-Lunstad und Kolleginnen (2015) ein eigenständiger Risikofaktor, vergleichbar mit klassischen Risikofaktoren wie Bewegungsmangel oder Rauchen. Pflegende Angehörige weisen nach der Metaanalyse von Pinquart und Sörensen (2003) konsistent deutlich erhöhte Raten an Erschöpfung und depressiven Symptomen auf. Die internationale Forschung zu kurzen, niederschwelligen psychosozialen Interventionen — wegweisend die Metaanalysen von Cape und Kolleginnen (2010) sowie von Cuijpers und Kolleginnen (2009) — belegt, dass auch unterhalb der klinisch-therapeutischen Schwelle relevante Verbesserungen im Wohlbefinden und in der Belastungsbewältigung erreicht werden können. Theoretisch verankert ist dieser Zugang in der salutogenetischen Perspektive Antonovskys (1987), im Selbstwirksamkeitskonzept Banduras (1997) und in der Ottawa-Charta der Weltgesundheitsorganisation (1986).

Die Konsequenz dieser Befundlage ist versorgungspolitisch unbequem: Wenn psychische Erkrankungen multikausal entstehen, dann muss eine adäquate Versorgungsarchitektur an mehreren Punkten dieser Ursachenkette ansetzen — nicht erst an ihrem klinischen Endpunkt. Die psychologische Beratung außerhalb der Heilkunde, verstanden als Primärprävention im Sinne der Ottawa-Charta, adressiert genau diese frühen Punkte. Wer früh und niederschwellig fachlich begleitet wird, hat eine deutlich bessere Chance, dass aus einer Belastung keine Erkrankung wird.

Drei Einsichten leiten das politische Engagement des Verbandes

Erstens — eine Profession der Primärprävention, die unsichtbar ist, kann nicht geschützt werden. Solange psychologische Beratung außerhalb der Heilkunde in der amtlichen Statistik nicht erfasst, in der versorgungswissenschaftlichen Literatur kaum beschrieben und in der regulatorischen Architektur nicht eindeutig verortet ist, bleibt sie politisch unsichtbar. Diese Unsichtbarkeit hat erhebliche Folgen: für die Berufsangehörigen, die in einer rechtlichen Grauzone arbeiten, und für die Klientinnen und Klienten, die in einer ungeschützten Berufsbezeichnung seriöse von unseriösen Angeboten nicht verlässlich unterscheiden können.

Zweitens — Versorgungslücken in der Primärprävention schließen sich nicht von selbst. Die Wartezeit auf einen approbierten Psychotherapieplatz liegt nach Erhebungen der Bundespsychotherapeutenkammer im bundesweiten Durchschnitt bei rund zwanzig Wochen, in strukturschwachen Regionen erheblich darüber. In dieser Zeit fehlt eine anerkannte primärpräventive Versorgungsstufe für Menschen, die nicht krank sind, aber auch nicht mehr alleine zurechtkommen. Diese Stufe ist in praktisch allen vergleichbaren europäischen Ländern reguliert — in Österreich seit 1990 als reglementiertes Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung, in Großbritannien, den Niederlanden, Skandinavien und in den USA über akkreditierte Counselling-Strukturen. Deutschland steht in dieser Reihe als regulatorischer Sonderfall.

Drittens — Verantwortung lässt sich nicht delegieren. Wer eine ungeschützte Berufsbezeichnung in einem vulnerablen primärpräventiven Versorgungsbereich kritisiert, muss selbst Standards setzen. Der Verband hat aus dieser Verantwortung heraus ein umfassendes verbandliches Qualitätssystem etabliert: das vierstufige Zertifizierungssystem ProCounselCert (Basic, Professional, Expert, Seal of Excellence), verankert im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR-Stufen 4 bis 7) und im European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS); eine verbindliche Berufsordnung mit ausdrücklicher Abgrenzung zur Heilkunde und berufsethischer Verweispflicht; einen Code of Conduct und einen eigenständigen Ethik-Kodex; eine Beschwerdeordnung mit sanktionsfähiger Ethikkommission; eine systematische Rezertifizierungs- und Fortbildungsstruktur; die akademische Verankerung durch Trägerschaft des bundesweit ersten konsekutiven Masterstudiengangs „Psychologische Beratung außerhalb der Heilkunde“ in Kooperation mit der Macromedia University of Applied Sciences; sowie die empirische Selbstprüfung durch die PsyBer-Survey-Studie unter wissenschaftlicher Leitung. Selbstregulierung ist in diesem Verständnis kein Substitut für staatliche Regulierung, sondern die Form aktiver Verantwortungsübernahme eines Berufsstandes, der nicht warten will, bis ihn andere ordnen.

Was politisches Engagement im Verständnis des Verbandes bedeutet

Politisches Engagement bedeutet aus Sicht des Vorstands, des erweiterten Präsidiums und der Ethikkommission ausdrücklich keine parteipolitische Positionierung. Es bedeutet, einer versorgungspolitischen und gesellschaftlichen Frage, die zählt, eine fachlich fundierte Stimme zu geben — damit Menschen in Lebenskrisen, in Übergangsphasen und in subklinischen Belastungssituationen die professionelle, qualifizierte, klar von der Heilkunde abgegrenzte primärpräventive Begleitung finden, die ihnen zusteht.

Der Verband bringt sich aktiv in den Austausch mit Bundes- und Landesministerien, mit Bundestags- und Bundesratsausschüssen, mit den Spitzenverbänden der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, mit den Sozialpartnern, mit Hochschulen und mit Verbraucherschutzeinrichtungen ein. Die historischen Vergleichsfälle der Ergotherapie und Logopädie zeigen, dass die Anerkennung eines Berufsfeldes regelmäßig mehrere Jahrzehnte beansprucht und einem stabilen Muster folgt: Praxis, Verband, Ausbildungsstandards, politische Arbeit, dann gesetzliche Verankerung. Das Gesetz kommt zuletzt. Sichtbarkeit, Qualität und fachliche Anschlussfähigkeit kommen zuerst — und genau an dieser Stelle setzt die gegenwärtige Initiative des VpsyB zur Schließung der primärpräventiven Versorgungslücke an.

Eine ausführliche Darstellung der Position, der wissenschaftlichen Grundlagen und der Initiative findet sich unter:https://vpsyb.org/psychologische-beratung-als-beitrag-zur-primaerpraevention-in-deutschland/


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