Bei einer Streifenfahrt haben Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Münster einen Transporter entdeckt, in dem sich mehreren Paletten mit Lachgaskartuschen befanden. Die beiden Fahrzeuginsassen flüchteten.
Während einer Streifenfahrt war den Einsatzkräften des Zolls ein Transporter einer niederländischen Verleihfirma aufgrund seiner auffälligen Fahrweise aufgefallen. Die Zöllnerinnen und Zöllner folgten dem Fahrzeug, das die Autobahn verließ und anschließend auf einem Wirtschaftsweg zum Stehen kam.
Der Fahrer und sein Beifahrer verließen fluchtartig den Transporter und liefen in Richtung eines nahegelegenen Waldstücks. Trotz der Hinzuziehung weiterer Zoll-Einsatzkräfte sowie der Polizei konnten die beiden Personen nicht gestellt werden.
Der Zoll veranlasste daraufhin die Öffnung des Fahrzeugs. Darin befanden sich drei mit schwarzer Folie umwickelte Paletten. Die darauf befindlichen Kartons waren mit Gas- und UN-Gefahrgutkennzeichnungen versehen. Bei der Überprüfung des Inhalts stellte sich heraus, dass die Kartons Kartuschen mit sogenanntem Lachgas enthielten, welches unter das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) fällt. Dadurch ist der Handel nur sehr eingeschränkt möglich.
Die weiteren Ermittlungen hat zuständigkeitshalber die Polizei Emsland /Grafschaft Bentheim unter Leitung der Staatsanwaltschaft Osnabrück übernommen.








