Die seit Langem überfällige Riester-Reform nimmt endlich Form an. Die Stiftung Warentest zeigt, was das für Vorsorgende heißt und wie sie jetzt am besten handeln.
Die Bundesregierung hat einen Entwurf für die Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge vorgelegt. Es wurde Zeit. Zu lange hat die Politik Verbraucherinnen und Verbraucher mit Riester-Produkten allein gelassen, die durch ein Übermaß an Bürokratie, oft hohe Kosten und niedrige Renditen unattraktiv sind. Nun soll Riester-Sparen endlich schöner werden. Wir zeigen, was auf Vorsorge-Sparer zukommt und wie sie jetzt am besten handeln.
Ab 2027 mehr Rendite und Flexibilität geplant
Die Bundesregierung möchte das Sparen mit Hilfe des Staates ab Januar 2027 günstiger, renditestärker, unbürokratischer, flexibler, einfacher und transparenter machen. Einen neuen Namen gebe es für die neue Vorsorgeform noch nicht, sagte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil während eines Pressestatements am 17. Dezember 2025 in Berlin. Für Vorschläge sei er aber offen.
Herzstück des Ganzen: Ein Altersvorsorge-Depot, bei dem Vorsorgende ihr Geld kostengünstig direkt in Fonds oder ETF anlegen können. Weitere wichtige Änderung: Die Förderhöhe wird künftig anders berechnet, Details siehe unten.
Das Vorhaben der Regierung ist nicht in Stein gemeißelt. Die Pläne können sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch verändern. Vorsorgende erhalten anhand des Regierungsentwurfs aber einen Eindruck, wohin die Reise gehen soll. Was nicht schlecht ist, gehört die Altersvorsorge doch für die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher zu den wichtigsten finanziellen Entscheidungen im Leben.
Noch kein Vertrag: Abwarten oder abschließen?
Im Schwebezustand zwischen alter und neuer Riesterwelt ist es nicht ganz einfach zu entscheiden, ob das Warten auf neue Produkte oder der schnelle Abschluss eines Vertrags alter Bauart die bessere Option ist. Nach derzeitigem Stand raten wir Folgendes:
- Sie wollen keine Förderung verschenken und nicht auf die neuen Vorsorge-Angebote warten: Wählen Sie einen Riester-Fondssparplan. Fondssparpläne sind – auch im Hinblick auf einen späteren Wechsel zu den Neuregelungen – deutlich flexibler als Riester-Rentenversicherungen.
- Sie haben ein sehr geringes Einkommen und mehrere Kinder: Das derzeitige Riester-Modell könnte für Sie lukrativer sein als das zukünftige (siehe unten). Bis Ende des Jahres 2026 steht es noch zur Verfügung. Auch hier raten wir zum Abschluss von Riester-Fondssparplänen.
- Sie möchten lieber auf die neuen Riester-Produkte warten: Schieben Sie das Sparen fürs Alter nicht gleich ganz auf. Das von der Stiftung Warentest entwickelte Pantoffel-Portfolio eignet sich auch für die Altersvorsorge.
Tipp: Wie Sie Ihre Altersvorsorge am besten in den Griff bekommen und wo Sie dabei fachkundige Hilfe finden, zeigt Ihnen unser Renten-Check mit Praxistest.
n der Sparphase: Weitermachen oder aufhören?
- Generell ist es nicht gut, die Altersvorsorge zu unterbrechen. Die Wechselmöglichkeiten sollen sich mit den neuen Regelungen zudem deutlich verbessern. In den meisten Fällen dürfte es daher das beste sein, einfach weiter zu sparen und auf die neuen Regeln und Produkte zu warten.
- Sind die neuen Riester-Angebote auf dem Markt, analysieren Sie, ob der Wechsel zum neuen System und einem neuen Produkt für Sie wirklich die bessere Alternative ist. Die Stiftung Warentest hilft dabei, sobald die Einzelheiten feststehen.
Kurz vor der Rente: Auszahlen oder aufschieben?
Die Auszahlkonditionen sollen künftig flexibler werden und die teure Verrentung des Kapitals ab einem Alter von 85 Jahren nicht mehr obligatorisch sein. Das könnte die Angebote für die Auszahlphase deutlich günstiger machen. Auch sollen Kunden zum Rentenbeginn leichter den Anbieter wechseln können. Derzeit ist ein Wechsel zu Rentenbeginn praktisch unmöglich.
- Sie haben einen Riester-Bank- oder Fondssparplan und stehen kurz vor der Auszahlphase: Es könnte sinnvoll sein, die Auszahlung bis 2027 hinauszuzögern, sofern dann die neuen Regeln greifen. Überprüfen Sie, ob Ihr Vertrag das zulässt und kontaktieren Sie zu gegebener Zeit Ihren Anbieter. Im Einvernehmen mit ihm könnten Sie – nach derzeitigem Stand – um die teure Restverrentung Ihres Kapitals herumkommen, ohne mit dem Vertrag komplett ins neue System wechseln zu müssen.
- Sie haben eine Riester-Rentenversicherung: Hier ist es schwieriger zu beurteilen, ob sich ein Aufschub der Auszahlung lohnt. Das hängt sehr von Ihrem individuellen Vertrag und der konkreten Ausgestaltung der künftigen Wechselmöglichkeiten ab. Lassen Sie sich am besten beraten, zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale.
Tipp: Ihr Vertrag lässt keinen Aufschub der Auszahlung zu? Unser Artikel Geld oder Rente zeigt ihnen, wie Sie derzeit das besten aus Ihrem Vertrag machen. Wie Sie am besten bei der Planung Ihrer Altersvorsorge vorgehen und wo Sie Hilfe bekommen, zeigt unser großer Altersvorsorge-Check.
So soll die private Altersvorsorge ab 2027 aussehen
Altersvorsorgedepot. Es gibt eine neue geförderte Vorsorgeoption: Das Altersvorsorgedepot. Sparerinnen und Sparer können dadurch – unter anderem – in Investmentfonds, auch als ETF, investieren. Garantien für ihre Einzahlungen erhalten sie nicht. Dadurch will die Bundesregierung die Chance auf höhere Renditen als bei abgesicherten Produkten ermöglichen. Hochspekulative Investments sind ausgeschlossen. Die Kapitalerträge werden in der Ansparphase nicht besteuert.
Standarddepot. Wer sich nicht intensiv mit einer Geldanlage beschäftigen will, kann ein Standarddepot wählen. Hier soll es zwei Investment-Optionen geben: eine sicherheitsorientierte und eine risikoorientiertere. Es ist geplant, die Effektivkosten bei 1,5 Prozent zu deckeln.
Garantien. Alle, die Sicherheit bevorzugen, können auch weiterhin Produkte mit Kapitalgarantien, etwa Rentenversicherungen, abschließen. Neben der Beitragserhaltungsgarantie ist künftig auch eine niedrigere Garantie zulässig. Je nach Vertrag stehen dann zu Beginn der Auszahlphase mindestens 100 Prozent oder 80 Prozent der eingezahlten Beträge für Auszahlplan oder Rente zur Verfügung.
Zulagen. Die bisherige Berechnung des einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrags entfällt. Stattdessen gibt es für jeden eingezahlten Euro folgende Förderung:
- Grundzulage: Unmittelbar Förderberechtigte erhalten bis maximal 1 200 Euro im Jahr für jeden eingezahlten Euro 30 Cent Grundzulage. Ab dem Jahr 2029 soll diese auf 35 Cent steigen. Für weitere Einzahlungen zwischen 1 201 Euro und 1 800 Euro im Jahr gibt es 20 Cent pro Euro. Die Grundzulage könnte also zunächst bis zu 480 Euro jährlich betragen.
- Kinderzulage: Für jedes Kind gibt es für jeden gesparten Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 1 200 Euro 25 Cent Kinderzulage. Die Zulagen könnten so künftig bis zu 300 Euro pro Kind betragen.
Berufseinsteigerbonus: Wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, erhält einmalig 200 Euro als zusätzliche Zulage.
Sonderausgabenabzug. Beiträge und Zulagenanspruch können Steuerzahlende als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Das Finanzamt prüft, ob sich ein über den Zulageanspruch hinausgehender Steuervorteil ergibt.
Auszahlung. Vorsorgende können künftig zu Beginn der Auszahlungsphase zwischen zwei Optionen wählen:
- einer lebenslange Rente oder
- einem befristeten Auszahlplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft. Ein längerer Auszahlplan ist auch möglich.
Höchstbetrag. Die jährliche Einzahlung in einen Altersvorsorgevertrag wird auf einen Höchstbetrag von 1 800 Euro begrenzt.
Anbieterwechsel. Ab fünf Jahren Vertragslaufzeit muss der abgebende Anbieter den Wechsel zukünftig kostenfrei ermöglichen. Auch zu Beginn der Auszahlphase ist ein Wechsel möglich.
Bestandsschutz. Kunden, die einen Vertrag vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen haben, können diesen mit der derzeitigen Förderung unverändert weiterführen – sowohl in der Anspar- als auch in der Auszahlphase. Vertragliche Änderungen von bestehenden Riester-Verträgen sollen im Konsens mit dem Anbieter möglich sein. Im Einvernehmen mit dem Anbieter können Bestandskunden mit Auszahlplänen von der Verrentungspflicht abweichen.
Systemwechsel. Vorsorgende können von einem bestehenden Riester-Vertrag in einen Neuvertrag zu den neuen Konditionen inklusive der neuen steuerlichen Förderung wechseln. Die bisherige Förderung bleibt erhalten. Es können aber – gesetzlich gedeckelte – Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen. Bestandskunden haben auch die Option mit Ihrem bestehenden Riester-Vertrag nur ins neue Fördersystem wechseln. Alle sonstigen Vertragskonditionen bleiben dann gleich. Sie müssen dies Ihrem Anbieter gegenüber aktiv erklären.
Nicht alles verbessert sich mit der Reform
Nicht für alle wird durch die Reform alles besser. So soll etwa die Altersgrenze für den Rentenbeginn von 62 auf 65 Jahre angehoben werden. Nicht erwerbstätige Ehepartner erhalten künftig maximal 175 Euro Grundzulage und profitieren nicht von der neuen beitragsproportionalen Förderung.
Auch der Mindestbetrag, den Vorsorgende einzahlen müssen, um überhaupt Förderung zu erhalten, soll steigen: von 60 Euro im Jahr beim alten Riester zu 120 Euro im Jahr beim neuen.
Eltern mit niedrigen Einkommen müssen aufpassen
Vor allem aber Eltern mit niedrigem Einkommen müssen vor einem Wechsel genau hinschauen. Sind bei ihnen die Zulagen im Vergleich zur Einzahlung sehr hoch, fahren sie mit dem alten Zulagenmodell besser als mit dem neuen beitragsproportionalen System. Eine Mutter oder ein Vater mit drei kleinen Kindern und Minijob zahlt derzeit beispielsweise nur 60 Euro im Jahr ein, erhält dafür aber immerhin 1 075 Euro Förderung im Jahr.
Eine so hohe Förderquote ist im neuen System nicht mehr möglich. Mutter oder Vater müssten mindestens 120 Euro einzahlen, und die Zulagen fallen sehr viel geringer aus. Vorsorgende mit geringem Einkommen und mehreren Kindern müssen prüfen, ob sie mit dem alten System nicht besser fahren und bei ihrem alten Vertrag bleiben oder gegebenenfalls noch vor 2027 einen Riester-Fondssparplan abschließen.
Tipp: Unser Rechner zeigt Ihnen, wie viel Sie derzeit einzahlen müssen, um die volle Förderung zu erhalten.








