Was der Umbau der Riester-Rente für Sie bedeutet
© Vorsorge starten. Die derzeitigen Riester-Verträge sind oft wenig attraktiv. Blindlings wechseln ist trotzdem keine gute Idee. © Getty Images / Westend61

Was der Umbau der Riester-Rente für Sie bedeutet


Die seit ­Langem über­fällige Riester-Reform nimmt endlich Form an. Die Stiftung Warentest zeigt, was das für Vorsorgende heißt und wie sie jetzt am besten handeln.

Die Bundes­regierung hat einen Entwurf für die Reform der staatlich geförderten privaten Alters­vorsorge vorgelegt. Es wurde Zeit. Zu lange hat die Politik Verbrauche­rinnen und Verbraucher mit Riester-Produkten allein gelassen, die durch ein Über­maß an Bürokratie, oft hohe Kosten und nied­rige Renditen unattraktiv sind. Nun soll Riester-Sparen endlich schöner werden. Wir zeigen, was auf Vorsorge-Sparer zukommt und wie sie jetzt am besten handeln.

Ab 2027 mehr Rendite und Flexibilität geplant

Die Bundes­regierung möchte das Sparen mit Hilfe des Staates ab Januar 2027 güns­tiger, rendite­stärker, unbürokratischer, flexibler, einfacher und trans­parenter machen. Einen neuen Namen gebe es für die neue Vorsorgeform noch nicht, sagte Bundes­finanz­minister Lars Klingbeil während eines Presse­statements am 17. Dezember 2025 in Berlin. Für Vorschläge sei er aber offen.

Herz­stück des Ganzen: Ein Alters­vorsorge-Depot, bei dem Vorsorgende ihr Geld kostengünstig direkt in Fonds oder ETF anlegen können. Weitere wichtige Änderung: Die Förderhöhe wird künftig anders berechnet, Details siehe unten.

Das Vorhaben der Regierung ist nicht in Stein gemeißelt. Die Pläne können sich im Laufe des Gesetz­gebungs­verfahrens noch verändern. Vorsorgende erhalten anhand des Regierungs­entwurfs aber einen Eindruck, wohin die Reise gehen soll. Was nicht schlecht ist, gehört die Alters­vorsorge doch für die meisten Verbrauche­rinnen und Verbraucher zu den wichtigsten finanziellen Entscheidungen im Leben.

Noch kein Vertrag: Abwarten oder abschließen?

Im Schwebe­zustand zwischen alter und neuer Riester­welt ist es nicht ganz einfach zu entscheiden, ob das Warten auf neue Produkte oder der schnelle Abschluss eines Vertrags alter Bauart die bessere Option ist. Nach derzeitigem Stand raten wir Folgendes:

  • Sie wollen keine Förderung verschenken und nicht auf die neuen Vorsorge-Angebote warten: Wählen Sie einen Riester-Fonds­sparplan. Fonds­sparpläne sind – auch im Hinblick auf einen späteren Wechsel zu den Neuregelungen – deutlich flexibler als Riester-Renten­versicherungen.
  • Sie haben ein sehr geringes Einkommen und mehrere Kinder: Das derzeitige Riester-Modell könnte für Sie lukrativer sein als das zukünftige (siehe unten). Bis Ende des Jahres 2026 steht es noch zur Verfügung. Auch hier raten wir zum Abschluss von Riester-Fonds­sparplänen.
  • Sie möchten lieber auf die neuen Riester-Produkte warten: Schieben Sie das Sparen fürs Alter nicht gleich ganz auf. Das von der Stiftung Warentest entwickelte Pantoffel-Portfolio eignet sich auch für die Alters­vorsorge.

Tipp: Wie Sie Ihre Alters­vorsorge am besten in den Griff bekommen und wo Sie dabei fach­kundige Hilfe finden, zeigt Ihnen unser Renten-Check mit Praxistest.

n der Spar­phase: Weitermachen oder aufhören?

  • Generell ist es nicht gut, die Alters­vorsorge zu unter­brechen. Die Wechsel­möglich­keiten sollen sich mit den neuen Rege­lungen zudem deutlich verbessern. In den meisten Fällen dürfte es daher das beste sein, einfach weiter zu sparen und auf die neuen Regeln und Produkte zu warten.
  • Sind die neuen Riester-Angebote auf dem Markt, analysieren Sie, ob der Wechsel zum neuen System und einem neuen Produkt für Sie wirk­lich die bessere Alternative ist. Die Stiftung Warentest hilft dabei, sobald die Einzel­heiten fest­stehen.

Kurz vor der Rente: Auszahlen oder aufschieben?

Die Auszahl­konditionen sollen künftig flexibler werden und die teure Verrentung des Kapitals ab einem Alter von 85 Jahren nicht mehr obliga­torisch sein. Das könnte die Angebote für die Auszahl­phase deutlich güns­tiger machen. Auch sollen Kunden zum Renten­beginn leichter den Anbieter wechseln können. Derzeit ist ein Wechsel zu Renten­beginn praktisch unmöglich.

  • Sie haben einen Riester-Bank- oder Fonds­sparplan und stehen kurz vor der Auszahl­phase: Es könnte sinn­voll sein, die Auszahlung bis 2027 hinaus­zuzögern, sofern dann die neuen Regeln greifen. Über­prüfen Sie, ob Ihr Vertrag das zulässt und kontaktieren Sie zu gegebener Zeit Ihren Anbieter. Im Einvernehmen mit ihm könnten Sie – nach derzeitigem Stand – um die teure Rest­verrentung Ihres Kapitals herum­kommen, ohne mit dem Vertrag komplett ins neue System wechseln zu müssen.
  • Sie haben eine Riester-Renten­versicherung: Hier ist es schwieriger zu beur­teilen, ob sich ein Aufschub der Auszahlung lohnt. Das hängt sehr von Ihrem individuellen Vertrag und der konkreten Ausgestaltung der künftigen Wechsel­möglich­keiten ab. Lassen Sie sich am besten beraten, zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale.

Tipp: Ihr Vertrag lässt keinen Aufschub der Auszahlung zu? Unser Artikel Geld oder Rente zeigt ihnen, wie Sie derzeit das besten aus Ihrem Vertrag machen. Wie Sie am besten bei der Planung Ihrer Alters­vorsorge vorgehen und wo Sie Hilfe bekommen, zeigt unser großer Altersvorsorge-Check.

So soll die private Alters­vorsorge ab 2027 aussehen

Alters­vorsorgedepot. Es gibt eine neue geförderte Vorsorgeoption: Das Alters­vorsorgedepot. Spare­rinnen und Sparer können dadurch – unter anderem – in Investmentfonds, auch als ETF, investieren. Garan­tien für ihre Einzahlungen erhalten sie nicht. Dadurch will die Bundes­regierung die Chance auf höhere Renditen als bei abge­sicherten Produkten ermöglichen. Hoch­spekulative Investments sind ausgeschlossen. Die Kapital­erträge werden in der Anspar­phase nicht besteuert.

Stan­dard­depot. Wer sich nicht intensiv mit einer Geld­anlage beschäftigen will, kann ein Stan­dard­depot wählen. Hier soll es zwei Investment-Optionen geben: eine sicher­heits­orientierte und eine risi­koor­ientiertere. Es ist geplant, die Effektiv­kosten bei 1,5 Prozent zu deckeln.

Garan­tien. Alle, die Sicherheit bevor­zugen, können auch weiterhin Produkte mit Kapital­garan­tien, etwa Renten­versicherungen, abschließen. Neben der Beitrags­erhaltungs­garantie ist künftig auch eine nied­rigere Garantie zulässig. Je nach Vertrag stehen dann zu Beginn der Auszahl­phase mindestens 100 Prozent oder 80 Prozent der einge­zahlten Beträge für Auszahl­plan oder Rente zur Verfügung.

Zulagen. Die bisherige Berechnung des einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrags entfällt. Statt­dessen gibt es für jeden einge­zahlten Euro folgende Förderung:

  • Grund­zulage: Unmittelbar Förderberechtigte erhalten bis maximal 1 200 Euro im Jahr für jeden einge­zahlten Euro 30 Cent Grund­zulage. Ab dem Jahr 2029 soll diese auf 35 Cent steigen. Für weitere Einzahlungen zwischen 1 201 Euro und 1 800 Euro im Jahr gibt es 20 Cent pro Euro. Die Grund­zulage könnte also zunächst bis zu 480 Euro jähr­lich betragen.
  • Kinder­zulage: Für jedes Kind gibt es für jeden gesparten Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 1 200 Euro 25 Cent Kinder­zulage. Die Zulagen könnten so künftig bis zu 300 Euro pro Kind betragen.

Berufs­einsteigerbonus: Wer vor dem 25. Geburts­tag einen Alters­vorsorgever­trag abschließt, erhält einmalig 200 Euro als zusätzliche Zulage.

Sonder­ausgaben­abzug. Beiträge und Zulagen­anspruch können Steuerzahlende als Sonder­ausgaben in der Einkommens­steuererklärung geltend machen. Das Finanz­amt prüft, ob sich ein über den Zula­geanspruch hinaus­gehender Steuer­vorteil ergibt.

Auszahlung. Vorsorgende können künftig zu Beginn der Auszahlungs­phase zwischen zwei Optionen wählen:

  • einer lebens­lange Rente oder
  • einem befristeten Auszahl­plan, der mindestens bis zum voll­endeten 85. Lebens­jahr läuft. Ein längerer Auszahl­plan ist auch möglich.

Höchst­betrag. Die jähr­liche Einzahlung in einen Alters­vorsorgever­trag wird auf einen Höchst­betrag von 1 800 Euro begrenzt.

Anbieter­wechsel. Ab fünf Jahren Vertrags­lauf­zeit muss der abge­bende Anbieter den Wechsel zukünftig kostenfrei ermöglichen. Auch zu Beginn der Auszahl­phase ist ein Wechsel möglich.

Bestands­schutz. Kunden, die einen Vertrag vor dem 1. Januar 2027 abge­schlossen haben, können diesen mit der derzeitigen Förderung unver­ändert weiterführen – sowohl in der Anspar- als auch in der Auszahl­phase. Vertragliche Änderungen von bestehenden Riester-Verträgen sollen im Konsens mit dem Anbieter möglich sein. Im Einvernehmen mit dem Anbieter können Bestands­kunden mit Auszahl­plänen von der Verrentungs­pflicht abweichen.

Systemwechsel. Vorsorgende können von einem bestehenden Riester-Vertrag in einen Neuvertrag zu den neuen Konditionen inklusive der neuen steuerlichen Förderung wechseln. Die bisherige Förderung bleibt erhalten. Es können aber – gesetzlich gedeckelte – Wechsel-, Abschluss- und Vertriebs­kosten anfallen. Bestands­kunden haben auch die Option mit Ihrem bestehenden Riester-Vertrag nur ins neue Fördersystem wechseln. Alle sons­tigen Vertrags­konditionen bleiben dann gleich. Sie müssen dies Ihrem Anbieter gegen­über aktiv erklären.

Nicht alles verbessert sich mit der Reform

Nicht für alle wird durch die Reform alles besser. So soll etwa die Alters­grenze für den Renten­beginn von 62 auf 65 Jahre ange­hoben werden. Nicht erwerbs­tätige Ehepartner erhalten künftig maximal 175 Euro Grund­zulage und profitieren nicht von der neuen beitrags­proportionalen Förderung.

Auch der Mindest­betrag, den Vorsorgende einzahlen müssen, um über­haupt Förderung zu erhalten, soll steigen: von 60 Euro im Jahr beim alten Riester zu 120 Euro im Jahr beim neuen.

Eltern mit nied­rigen Einkommen müssen aufpassen

Vor allem aber Eltern mit nied­rigem Einkommen müssen vor einem Wechsel genau hinschauen. Sind bei ihnen die Zulagen im Vergleich zur Einzahlung sehr hoch, fahren sie mit dem alten Zulagenmodell besser als mit dem neuen beitrags­proportionalen System. Eine Mutter oder ein Vater mit drei kleinen Kindern und Minijob zahlt derzeit beispiels­weise nur 60 Euro im Jahr ein, erhält dafür aber immerhin 1 075 Euro Förderung im Jahr.

Eine so hohe Förderquote ist im neuen System nicht mehr möglich. Mutter oder Vater müssten mindestens 120 Euro einzahlen, und die Zulagen fallen sehr viel geringer aus. Vorsorgende mit geringem Einkommen und mehreren Kindern müssen prüfen, ob sie mit dem alten System nicht besser fahren und bei ihrem alten Vertrag bleiben oder gegebenenfalls noch vor 2027 einen Riester-Fonds­sparplan abschließen.

Tipp: Unser Rechner zeigt Ihnen, wie viel Sie derzeit einzahlen müssen, um die volle Förderung zu erhalten.


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