Zoll prüft im Friseur- und Kosmetikgewerbe – bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung
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Zoll prüft im Friseur- und Kosmetikgewerbe – bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung


Rund 2.200 Mitarbeiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls waren am vergangenen Samstag im gesamten Bundesgebiet unterwegs, um bei einer Schwerpunktmaßnahme Friseur- und Kosmetiksalons zu überprüfen. Auch 48 Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Darmstadt überprüften die Branche in Südhessen.

„Die risikoorientierten Schwerpunktprüfungen des Zolls decken dabei zuverlässig Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in anfälligen Branchen auf.“ so Angelika Hipp-Clemens, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Darmstadt über die bundesweite Aktion. Insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, die Einhaltung des Mindestlohns, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern lagen im Fokus der Prüfungen.

Dabei wurden 38 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt sowie neun Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt. Bei den Prüfungen wurden wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt, Verstößen gegen die Sofortmeldepflichten und der Einschleusung von Ausländern insgesamt fünf Strafverfahren und 15 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Bei 24 weiteren Sachverhalten sind noch Nachprüfungen erforderlich. Hierzu werden die vor Ort erhobenen Angaben der Beschäftigten unter anderem mit den Lohn- und Finanzunterlagen der Unternehmen abgeglichen. Zudem steht der Zoll im Austausch mit anderen Behörden und den Trägern der Sozialversicherung.

Die Auswertungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern an.

Zusatzinformation:

Seit dem 1. Januar 2026 gehören das Friseur- und Kosmetikgewerbe zu den Branchen, für die besondere Pflichten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz gelten, darunter Ausweismitführungs- und Sofortmeldepflichten.


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